Archivnutzung und -auskünfte

Hinweise zur Benutzung von Kirchenbüchern aus dem Ev.-Luth. Kirchspiel Dresden-Neustadt Für die Dreikönigskirchgemeinde, Martin-Luther-Kirchgemeinde, St.-Pauli-Kirchgemeinde und St.-Petri-Kirchgemeinde

Für Auskünfte aus Personenstandsregistern nach dem 1. Januar 1876 sind grundsätzlich die Standesämter bzw. Kommunalarchive zuständig. Nur wenn eine Vernichtung der fraglichen Personenstandsunterlagen nachweisbar ist, können Sie sich an das Ev.-Luth. Kirchspiel Dresden-Neustadt wenden. Es können aber lediglich Auszüge über vollzogene Amtshandlungen (Taufe, Konfirmation, Trauung, Bestattung) angefertigt werden. Für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr oder Haftung übernommen werden. Die Anschrift des Kommunalarchivs lautet:

Stadtarchiv Dresden, Elisabeth-Boer-Straße 1, 01099 Dresden, Tel.: 0351/4881515 stadtarchiv@dresden.de

Die bis 1875 entstandenen Kirchenbücher aus der Dreikönigskirche zu Dresden sind verfilmt worden und somit von der öffentlichen Benutzung und von der Nutzung für die Erteilung von Auskünften ausgenommen. Für die Nutzung der Filme besteht eine Zentrale Filmlesestelle im Regionalkirchenamt Dresden, die für die persönliche Benutzung nach vorheriger Terminvereinbarung und die Auskunftserteilung für alle schriftlichen Auskünfte aus den verfilmten Kirchenbüchern zuständig ist. Bitte wenden Sie sich an folgende Anschrift:

Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens Regionalkirchenamt Dresden, Zentrale Filmlesestelle, Kreuzstr. 7, 01067 Dresden, Telefon: 0351/4923-347 E-Mail: Lesestelle1@evlks.de

Die Kirchenbücher der Dreikönigskirche folgender Jahrgänge sind nicht mehr vorhanden bzw. nicht mehr einsehbar: 1882-1890, 1891-1893, 1915-1920, 1924-1926, und 1944.

Die Benutzung von Kirchenbüchern wird in der Ordnung für die Benutzung kirchlicher Archive vom 5. Februar 2013 unter § 9 (Amtsblatt der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens 2013, S. A 31) geregelt und kann nur außerhalb der geregelten Schutzfristen genehmigt werden. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Bearbeitung von genealogischen Anfragen gebührenpflichtig ist.

Weitere Hinweise zur Familienforschung und zum Umgang mit bereits verfilmten Kirchenbüchern innerhalb der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens finden Sie auf den Seiten des Landeskirchenarchivs (http://www.evlks.de/landeskirchenarchiv) unter dem Link „Familienforschung und Kirchenbuchbenutzung“.

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