Es ist Wahljahr! Am 13. September 2026 wählen wir unseren neuen Kirchenvorstand. Und Sie sind herzlich eingeladen: zum einen zu wählen, zum andern aber auch zu überlegen, ob Sie für dieses Amt in unserer Gemeinde kandidieren wollen.
Sechs Jahre lang übernehmen Sie Verantwortung für unsere Gemeinde, denn der Kirchenvorstand leitet die Kirchgemeinde und sorgt für das gute Zusammenspiel der verschiedenen Bereiche der Gemeindearbeit. Er trägt Verantwortung für geistliche Aufgaben, berät und entscheidet in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten und beschäftigt sich mit konzeptionellen Fragen. Der Kirchenvorstand trägt wesentlich zur Zukunft unserer Kirchgemeinde bei.
Wer kann kandidieren?
Mitglieder unserer Kirchgemeinde, die mind. 18 Jahre alt sind, die Lust und Zeit haben, Verantwortung in unserer Gemeinde zu übernehmen. Bis zum 2. August können Wahlvorschläge in den Büros unserer Kirchgemeindeverwaltung
am Martin-Luther-Platz und in der Kopernikusstraße eingereicht werden. (Neben dem Einverständnis des Kandidierenden sind 5 Unterstützerunterschriften von Wahlberechtigten nötig.) Für die Annahme der Wahl muss ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden, auch die Teilnahme an einer Schulung über den Verhaltenskodex unserer Landeskirche ist verpflichtend.
Wer kann wählen?
Alle zur Gemeinde gehörigen Konfirmierten oder im Erwachsenenalter Getauften ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.
Gewählt werden zwölf Personen, davon sieben Personen im Bereich des ehem. Kirchspiels und fünf Personen im Bereich der ehem. Laurentiuskirchgemeinde Dresden-Trachau. Hinzu werden am 5. Oktober vier weitere Personen berufen.
Zusätzlich zu diesen 16 Ehrenamtlichen gehören unsere Pfarrerinnen und Pfarrer dem Kirchenvorstand an.
Neu ist: Bis zum 8. September können Sie Briefwahlunterlagen in unseren Gemeindebüros beantragen.
Die Einführung des neuen Kirchvorstands und Verabschiedung der amtierenden Kirchvorsteherinnen und Kirchvorsteher ist am 28. November, um 18 Uhr in der St.-Markus-Kirche.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage. Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns gern an.
Ihre Annegret Lattke und Regina Hadem
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Bis wann |
Was |
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Ab 6. Mai 2026 |
Bekanntgabe KV-Wahl |
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22. Juni - 5. Juli 2026 |
Im Gemeindebüro am Martin-Luther-Platz kann persönlich Einsicht benommen werden in den eignen Eintrag in das Wählerverzeichnis des Stimmbezirkes 1. Im Gemeindebüro in der Kopernikusstraße 40 kann persönlich Einsicht benommen werden in den eignen Eintrag in das Wählerverzeichnis des Stimmbezirkes 2. !!! Es kann keine Einsicht für Andere genommen werden – nur für sich selbst. !!! |
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22. Juni – 10. September |
Wenn Sie sich unsicher sind, wo sie wählen können: In den Gemeindebüros erhalten Sie Auskunft per Telefon oder Mail, welches Wahllokal für sie zutri t. |
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Bis 2. August 2026 |
Suche nach Kandidierenden und Einreichen von Kandidierendenvorschlägen am Martin-Luther-Platz 5, 01099 Dresden oder per Mail an kv-wahl@laurentius-dresden.de |
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Ab 10. August 2026 |
Bekanntgabe der Kandidierendenliste, durch Abkündigungen, über Plakate und auf der Homepage. |
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16. August 2026 |
Ablauf der Möglichkeit schriftlich und begründeter Einspruch beim Kirchenvorstand gegen die Kandidierendenliste einzulegen gegen das bei der Zusammenstellung der Kandidaten geübte Verfahren oder gegen einzelne Kandidaten (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 KVBO). Ablauf der Einspruchsfrist gegen die Vollständigkeit und Richtigkeit von Eintragungen in die Wählerliste |
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18. August 2026 |
Beschluss des KV über die Einsprüche gegen Verfahren bzw. Kandidierende |
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Ab 20. August 2026 |
Briefwahlunterlagen des Stimmbezirkes 1 sind im Gemeindebüro am Martin-Luther-Platz verfügbar. Briefwahlunterlagen des Stimmbezirkes 2 sind im Gemeindebüro Kopernikusstrasse verfügbar. Briefwahlbriefe können in den Gemeindebüros und den dazugehörenden Briefkästen abgegeben werden. |
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23. August / 24. August 2026 |
Vorstellung aller Kandidierenden 23. August 2026 nach dem Gottesdienst in St.-Markus-Kirche 24. August 2026 19.30 Uhr Dreikönigskirche |
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6. September 2026 |
Schließung Wählerliste |
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Bis 8. September 2026 |
Mündliche oder schriftliche Beantragung der Ausstellung eines Wahlscheines beim Kirchenvorstand |
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WAHLTAG 13. September 2026 |
Öffnungszeit der Wahllokale: Stimmbezirk 1: Dreikönigskirche nach dem Gottesdienst bis 14.00 Uhr Stimmbezirk 2: Emmauskirche nach dem Gottesdienst bis 14.00 Uhr Briefwahlunterlagen können an dem Tag abgegeben werden beim Vorsitzenden des Kirchenvorstandes – vor Ende der Ö nungszeit des Wahllokales |
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Auszählung an einem gemeinsamen Ort: Dreikönigskirche 15.00 Uhr |
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20. September 2026 |
Bekanntgabe Wahlergebnis im Gottesdienst |
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Bis 27. September 2026 |
Einspruchsmöglichkeit gegen das Wahlverfahren schriftlich und begründet beim Kirchenvorstand |
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Bis 11. Oktober 2026 |
Berufung von 4 Mitgliedern durch die Gewählten sowie die Pfarrerinnen und Pfarrer der Kirchgemeinde |
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11. Oktober 2026 |
Bekanntgabe der Berufungen im Gottesdienst |
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Bis zum 18. Oktober 2026 |
Jede/r Wahlberechtigte kann des Ergebnisses der Berufung schriftlich und begründet beim Kirchenvorstand Einspruch einlegen gegen das Berufungsverfahren oder einzelne Berufene. |
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28. November 2026 18.00 Uhr |
Die Einführung der neuen KirchvorsteherInnen und Verabschiedung der amtierenden KirchvorsteherInnen in der St.-Markus-Kirche. |