05.05.2025 | Am 05. Mai 2025 traf sich der Kirchenvorstand zur 5. Sitzung im Bachsaal der Dreikönigskirche.
Im Mai konnten wir das Ortsgesetz zur Bildung von Ausschüssen beschließen. In den Ausschüssen arbeiten Mitglieder des Kirchenvorstands, hauptamtliche MitarbeiterInnen und Gemeindeglieder zu spezifischen Themen und bereiten Beschlüsse für den Kirchenvorstand vor. Wenn Sie ein geeignetes Gemeindeglied kennen, oder Sie selber Wissen und Erfahrung in bestimmten Bereichen haben, können Vorschläge gern an uns herangetragen werden. Es gibt Ausschüsse unter anderem zu folgenden Themen: Kirchenmusik, Ökumene, Mission, Gemeindepädagogik, Finanzen, Nachhaltigkeit, Öffentlichkeitsarbeit und Friedhof. In den nächsten Sitzungen möchten wir dann Personen in die Ausschüsse berufen.
Wir bekamen einen kurzen Einblick in die Arbeit der Landessynode, die sich derzeit mit „Kirche im Wandel“ beschäftigt (mehr dazu unter www.kirche-im-wandel.org/ ). Hier wird deutlich, dass wir in den nächsten Jahren auf Grund sinkender Gemeindegliederzahl mit weiteren deutlichen Kürzungen zu rechnen haben, und ehrenamtliches Engagement noch einmal wichtiger wird als je zuvor.
Wir stimmten über ein einheitliches Gebäudekonzept ab, welches einen kurzen Überblick über unsere Kirchen und weitere Gebäude der Kirchgemeinde gibt. Ebenso wurden die Dienstwohnungen den jeweiligen Pfarrstellen neu zugeordnet und eine einheitliche Ortskirchensteuer beschlossen.
Wir beschlossen den Ausschreibungstext für die 8. Pfarrstelle, die das Gemeindegebiet der St. Pauli-Kirche umfasst und derzeit von Pfarrer Schubert besetzt ist. Bitte halten Sie hierfür, sowie für die 5. Pfarrstelle (ehemals Pfarrer Markert) Augen und Ohren offen und empfehlen Sie unsere Gemeinde gern an interessierte Pfarrpersonen weiter!
Wir beantragten eine IT-Förderung bei der Landeskirche, um im Zuge der Zusammenlegung der beiden Gemeindebüros besser arbeiten zu können.
Der Haushaltabschluss 2024 für die ehem. Laurentiuskirchgemeinde Dresden-Trachau ergab erfreulicherweise einen Überschuss. Dieses Geld soll sowohl in Instandhaltungsrücklagen fließen, als auch für die Arbeit mit KonfirmandInnen in unserer Kirchgemeinde genutzt werden. Dadurch können Mitarbeiterinnen ihre Stellen aufstocken und die Konfiarbeit unterstützen.
Wir beschlossen die Friedhofsgebührenordnung für den Inneren Neustädter Friedhof sowie für den St.-Pauli-Friedhof. Die neuen Gebühren gelten ab 2026 und sind im elektronischen Friedhofsanzeiger der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens einsehbar.
Es grüßt Sie herzlich
Juliane Wappler